AGBs
Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen für Dolmetscher gemäß Empfehlung des Bundesverbands der Dolmetscherin und Dolmetscher e.V. (BDÜ)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Elisabeth Herlinger (Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dolmetscherin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2 Umfang des Dolmetschauftrags
Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung oder Veröffentlichung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
§ 3 Ersatz
Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein geeigneter Fachkollege / eine geeignete Fachkollegin die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Deren Verpflichtung stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen die Verpflichtung eines anderen als zuerst vorgesehenen Kollegen beantragen.
§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Dolmetscherin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen des Dolmetschauftrags zu unterrichten wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (z. B. Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dolmetscherin.
§ 4 Haftung
Die Dolmetscherin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 5 Berufsgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht
Die Dolmetscherin verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Dolmetscherin kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im jeweils gültigen Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
§ 7 Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
§ 8 Absage
Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste der Dolmetscherin für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat die Dolmetscherin Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten. Soweit die Dolmetscherin für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann sie die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
§ 9 Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen für Übersetzer gemäß Empfehlung des Bundesverbands der Übersetzerin und Dolmetscher e.V. (BDÜ)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Elisabeth Herlinger (Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2 Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, einzuhaltende Fristen etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
§ 4 Mängelbeseitigung
Der Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Haftung
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
§ 6 Berufsgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
§ 7 Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im jeweils gültigen Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
§ 9 Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.