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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen


Für beglaubigte Übersetzungen, die für eine Behörde oder ein Gericht bestimmt sind, muss ein vereidigter Übersetzer eingesetzt werden. Diese Übersetzer werden von den entsprechenden, hierfür zuständigen Stellen (Landgerichten) ernannt.

Das Übersetzungsbüro Herlinger verfügt über eine staatlich anerkannte und vereidigte bzw. beeidigte Übersetzernin für die von uns angebotenen Sprachen. Eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.


  • Unsere Professionalität im Bereich von beglaubigten Übersetzungen basiert auf einer Vielzahl von Stärken:

  • Qualität: Langjährige Berufserfahrung und damit Fachkompetenz im Bereich von beglaubigten Übersetzungen befähigen die muttersprachliche, vereidigte Übersetzerin zu einer qualitativ hochwertigen Arbeitsweise.
  • Schnelligkeit: Anfragen und Aufträge können einfach und bequem per E-Mail erteilt werden. Der angebotene Eilservice verkürzt die Lieferzeit zusätzlich.
  • Flexibilität: Strikte Berücksichtigung der Liefertermine und effizienter Personaleinsatz erlauben eine maximale Anpassung an die Kundenbedürfnisse.
  • Erfahrung: Seit über 40 Jahren ist das Übersetzungsbüro Herlinger auf dem Gebiet der beglaubigten Übersetzungen tätig – diese lange Firmentradition macht sich rundum bezahlt.

  • Beglaubigte Übersetzungen durch eine vereidigte Übersetzerin

Wir verfügen über 40 Jahre Erfahrung in der Übersetzung beglaubigter Dokumente. Häufige beglaubigte Dokumente, die wir übersetzen:

  • Urkunden
  • Geburt-/Sterbesurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden, ...
  • Urteile
  • Gerichtsurteile
  • Scheidungsurteile
  • Klageschriften
  • Strafprozessbescheide, ...
  • Zeugnisse
  • Schulzeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • Führerscheine
  • Fahrerlaubnisse
  • und viele andere
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