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FAQ

FAQ


Hier finden Sie häufig an uns gestellte Fragen:

Wir bieten Übersetzungen für die Sprachen Kroatisch, Serbisch, Bosnisch und Montenegrinisch an.

Ihre Dokumente werden immer von unserer Fachübersetzerin übersetzt, die dabei in Ihre gewünschte Sprache übersetzt.

Unsere Preise hängen vom Fachgebiet, Umfang und Lieferzeit ab. Grundlage der Kalkulation ist die Wortanzahl im Ausgangstext. Unsere Preise finden Sie in unserer Preisübersicht. Gern erstellen wir ein kostenloses, individuelles Angebot für Sie. treten Sie mit uns in Kontakt.

Für die Datenübermittlung steht Ihnen eine SSL-verschlüsselte Verbindung zur Verfügunng. Darüber hinaus schließen wir auf Wunsch eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Ihnen ab.

Sie können uns Ihre Dokumente per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., als Fax oder per Post senden. Sie erhalten Ihre Unterlagen nach der Übersetzung entsprechend zurück. Wir legen von allen Dateien eine Sicherungskopie an und archivieren sie fristgerecht über einen Zeitraum von 10 Jahren (wenn nicht anders vereinbart).

Ja. Unsere Fachübersetzerin ist vereidigte und ermächtigte Übersetzerin. Daher bieten wir auch beglaubigte Übersetzungen an.

Wenn Dokumente zur Vorlage bei einer Behörde oder Regierungsstelle übersetzt werden, wird üblicherweise eine Beglaubigung verlangt. Diese bestätigt die Korrektheit der Übersetzung. Voraussetzung für das Anfertigen beglaubigter Übersetzungen sind Übersetzer, die für das jeweilige Land zugelassen sind. Die Anforderungen sind dabei für nahezu jedes Land anders. Wir beraten Sie zur Beglaubigung Ihrer Übersetzungen und fertigen beglaubigte Übersetzungen an.

Wenn ein Dokument in einem anderen Land verwendet werden soll, muss meist dessen Echtheit bestätigt werden. Je nach Land bezeichnet man diese Bestätigung als Apostille, Überbeglaubigung oder Legalisation. Die Haager Apostille (für Mitgliedsstaaten im Haager Abkommen) bietet verbesserte Rechtssicherheit im internationalen Urkundenverkehr. Besonders im Bereich der Übersetzungen wird sie häufig verwendet und sogar verlangt. Eine Apostille bestätigt die Echtheit des Dokuments, die Befugnis des Beamten, welcher die Urkunde hat und seine Unterschrift. Sie sorgt damit für Rechtssicherheit auf internationaler Ebene und hilft ausländischen Behörden bei der Anerkennung von Dokumenten.

Ein (vereidigter) Übersetzer überträgt einen Text schriftlich von einer Sprache in die andere, der Dolmetscher tut dies mündlich. Dolmetscher haben meist eine andere oder zusätzliche Ausbildung mit anderen inhaltlichen Schwerpunkten absolviert als Übersetzer.

Ja. Beglaubigte Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten, beeidigten, öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer werden in ganz Deutschland anerkannt. Der Ort der Ermächtigung ist unerheblich. Sie können uns somit aus Deutschland oder auch dem Ausland beauftragen.

Es gibt in einem solchen Fall zwei Möglichkeiten: wenn die beglaubigte Übersetzung in der Form, dem Layout und der Qualität den Ansprüchen der deutschen Behörden genügt, kann ein hier in Deutschland ermächtigter Übersetzer diese Übersetzung als Basis für seine Beglaubigung nehmen. Er wird ein gründliches Lektorat vornehmen und die Übersetzung auf der Grundlage der vorhandenen Übersetzung neu ausstellen und beglaubigen. Wenn die vorhandene Übersetzung jedoch in Form, Layout und Qualität Mängel aufweist, die eine komplette Neubearbeitung erfordern, muss Ihr Original vollständig neu übersetzt und beglaubigt werden.
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