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Eine Sache der festen Flexibilität


Zu den ersten Fragen, die sich ein selbständiger Übersetzer stellt, gehört: „Wie viel kann ich verlangen?“ Auf der Suche nach einer passenden Berechnungsgrundlage fragte ich bei Kollegen nach:


Endlich! Die Übersetzung ist fertig, der Text steht. Nun wird 1. alles markiert, 2. die Zeichen mit Leerzeilen abgelesen und 3. durch 55 geteilt – schon steht die Anzahl der Normzeilen fest. Word macht es möglich und einfach. Doch Vorsicht: Die Kopf- und Fußzeilen wollen miterfasst werden! Das geht bestens in der „Seitenlayoutansicht“. Jetzt steht das Gerüst für die Abrechnung fest – die Zeilenzahl des Zieltextes. Aber die Kalkulation beginnt erst.

Ist der Auftraggeber eine Behörde, wird es einfach. Das JVEG schreibt genau vor, was eine Normzeile ist und wie abgerechnet werden soll. Es gibt sogar Kostenbeamte beim Landgericht Stuttgart, die einen „Screenshot“ mit der im Word angezeigten Zeichenzahl an die Übersetzung geheftet sehen wollen.

Andere Auftraggeber sind an dieses Bundesgesetz nicht gebunden – und der Übersetzer ebenfalls nicht. Hier kann nach eigenem Ermessen kalkuliert werden:
Manche Privat- und Firmenkunden wollen einen konkreten Festpreis wissen: „Was kostet die Übersetzung?“ Natürlich weiß der Sprachkundige zu diesem Zeitpunkt noch nichts über den Umfang oder die Art des Dokumentes. Zur Abklärung, ob es sich um einen schriftlichen Mercedes Cabrio oder einen gebrauchten kleinen Fiat Seicento handelt, ist es hilfreich, das Schriftstück vorher zu sehen. Die meisten Kunden haben ein Faxgerät oder einen Scanner – und können die Vorlagen zusenden.

Der Kostenvoranschlag wird nun auf der Grundlage einer Normzeile kalkuliert – und berücksichtigt zusätzliche Faktoren wie die Art des Textes, den Schwierigkeitsgrad, die Ziel- und Ausgangssprache und nicht zuletzt die Eiligkeit der Lieferung. Hier treffen Erfahrung und Entgegenkommen aufeinander: Kann ich das? Wie viel Zeit benötige ich für die Übersetzung? Ist es wirtschaftlich, mir fünf Stunden lang für einen zehnzeiligen Werbetext und 30 Euro den Kopf zu zerbrechen? Habe ich schon solche Dokumente oder Texte übersetzt und kann ich einen durchschnittlichen Preis angeben? Wie lange würde ich für die Recherche benötigen? Vor allem: Ist es ein Stammkunde? Kann ich – und wenn ja – wie viel Rabatt gewähren?

Manche Länder ziehen eine Mischabrechnung nach Worten und Zeilen vor. Englisch ist dafür sehr geeignet, da die Sprache eher kurze Wörter hat; im Deutschen würden wir auf der Verliererseite sein. Sie erinnern sich? Wenn der Unionsfraktionsvizevorsitzende Müller ein Donaudampfschifffahrtskapitänspatent unter Berücksichtigung der Rechtsschutzversicherungsgesellschaftsverträge untersuchen möchte, die eine Augeninnendruckmeßgeräteverordnung als Prüfungsteilnahmevorschrift beinhalten, wird es preislich ungemütlich. Vorausgesetzt, Sie haben den Satz nach zehnmaligem Lesen überhaupt verstanden.

Je wortreicher eine Sprache, desto eher kommt die Zählung nach Worten in Frage. Eine Standardvorgabe von Universitas, dem österreichischen Übersetzerverband, geht von 8 Worten pro Zeile im Deutschen, 9 Worten im Englischen und 7 im Russischen aus. Da jedoch russische Texte bis zu 25 % wortreicher sind als deutsche, können Sie zur Preisermittlung noch 10 % des Wertes hinzuzählen. Es gibt auch Kollegen, die pro „Normseite“ abrechnen. Das sind 30 Zeilen zu je 60 Anschläge – und angefangene Seiten werden in der Regel voll bezahlt.

Wenn Sie nun eine Win-Win-Situation sowohl für sich als auch für den Kunden errechnet haben, sind Sie immer auf der Gewinnerseite, auch wenn es manchmal wehtut. Der Kunde ist König, da hilft kein Jammern. Eine flexible Einstellung zur Preiskalkulation, bei der ein Sowohl-als-Auch zur Grundlage der Berechnung wird, erleichtert das Übersetzerleben sehr. Sie setzt etwas Erfahrung voraus. Und damit sind wir erneut bei der Zeilenabrechnung, dem derzeit einfachsten Weg für Berufsanfänger, um ihre Kosten auszurechnen.

Ihre
Elisabeth Herlinger

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